Von Johannes Baumgart
Du sitzt am Flughafen und freust dich auf deinen wohlverdienten Urlaub. Die Koffer sind schon aufgegeben, das Wetter am Zielort ist perfekt und die Vorfreude groß. Die Sicherheitskontrolle hast du auch schon hinter dir und in wenigen Minuten geht dein Flieger. Es könnte alles so schön sein, wären da nicht die nervigen Verspätungen der Flüge. Mit steigendem Flugverkehr sowie zunehmendem Wettbewerbsdruck am Himmel steigt auch die Zahl der Verspätungen und sogar der Annullierungen von Flügen. Für Flugverspätungen gibt es verschiedene Gründe. Manchmal ist es höhere Gewalt (z.B. Unwetter), Streiks oder es sind technische Probleme der Airlines, die zu einem verspäteten Start führen. Laut einer Statistik der Deutschen Flugsicherung waren in Europa im Jahr 2016 insgesamt 8 Prozent aller Flüge verspätet - und die Tendenz ist weiter steigend. Für manche Reisende ist eine Verspätung nur ein Ärgernis, andere wiederum haben Probleme, ihren Anschlussflug zu bekommen oder schaffen es nicht mehr rechtzeitig zu einem wichtigen Termin. Doch als Passagier hat man auch Rechte, die einem im Fall einer Verspätung mehrere hundert Euro einbringen können. Und dabei spielt es keine Rolle, ob du mit einem Billigflieger unterwegs bist oder was du für dein Flugticket bezahlt hast. Wir zeigen dir, was dir als Passagier im Falle einer Flugverspätung zusteht und wie du am besten an dein Geld kommst.
Die Entschädigungszahlungen, die Fluggesellschaften an ihre Passagiere leisten müssen, sind in den EU-Fluggastrechten klar definiert. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine
der folgenden Bedingungen:
- Flug innerhalb der EU (z.B. München - Paris, Airline nicht ausschlaggebend)
- Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land (z.B. Berlin - New York, Airline nicht ausschlaggebend)
- Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von einer Airlines aus der EU durchgeführt werden (z.B. Peking - Frankfurt mit Lufthansa)
Darunter fallen keine Flüge, die außerhalb der EU starten und von einer Nicht-EU Airline durchgeführt werden, z.B. Dubai - Frankfurt mit Emirates oder Shanghai - München mit Air China. Sollten
bei diesen Flügen Verspätungen auftreten greift das EU-Fluggastrecht nicht und man hat keinen Anspruch auf eine Entschädigung.
Doch die Airlines müssen nicht bei jeder Art von Verspätung auch eine Entschädigung bezahlen. Verspätet sich ein Flug aufgrund höherer Gewalt trifft die Airline
keine Schuld und als Passagier erhält man auch keine Entschädigung. Höhere Gewalt ist beispielsweise ein Unwetter / Gewitter, Streik oder eine Beschädigung der Maschine durch Vogelschlag.
Wenn du geprüft hast, ob dein Flug alle Voraussetzungen erfüllt, geht es nun darum, herauszufinden, wie viel Entschädigung dir zusteht. Grundsätzlich kann jeder Passagier seinen Anspruch auf Entschädigung geltend machen, egal ob er den Flug selbst oder über ein Reisebüro gebucht hat. Maßgeblich ist, dass der Flug mindestens drei Stunden Verspätung hat. Ausschlaggebend für die Berechnung der Verspätung ist das Öffnen der Türen des Flugzeugs nach der Landung (und nicht das Aufsetzen der Räder).
Passagieren stehende folgende Entschädigungen zu:
Die Entfernung ermittelst du am besten mit dem Entfernungsmesser von Google Maps. Es gilt immer die Luftlinie, also die kürzeste Strecke zwischen Start- und Zielflughafen.
Der erste Weg, an deine Entschädigung zu kommen, ist der direkte Kontakt mit der Fluggesellschaft. Am besten geht das per Brief. Dieser sollte folgende Informationen beinhalten:
Die genaue Adresse der Airlines findest du im Impressum der Website. Als Anlage solltest du eine Kopie deiner Bordkarte sowie sonstige Dokumente (z.B. Bestätigung über Verspätung etc.) hinzufügen. Man sollte den Fluggesellschaften rund vier Wochen Zeit einräumen, die Entschädigung zu bezahlen. Sollte nach den vier Wochen noch keine Reaktion erfolgt sein, empfiehlt es sich, nochmal per Brief nachzuhaken und die Frist um weitere zwei Wochen zu verlängern. Dies gilt im Übrigen nicht nur bei Verspätungen, sondern auch, wenn ein Flug komplett annulliert wurde (außer bei höherer Gewalt, hier hat man als Fluggast auch keinen Anspruch auf Entschädigung).
Meldet sich die Airline nicht oder verweigert sie die Auszahlung der Entschädigung, kann man sich als Reisender an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr wenden. Die Schlichtungsstelle ist Anlaufstelle für Fluggäste und ist grundsätzlich für die
Verbraucher kostenlos.
Wer sich nicht selbst die Arbeit machen will oder schneller an sein Geld kommen will, der hat auch die Möglichkeit, Dienstleistungsunternehmen zu beauftragen, die einen
juristisch vertreten. Hierbei muss man aber rund 25 Prozent seiner Entschädigung an den Dienstleister abtreten, jedoch nur im Erfolgsfall. Hat man mit seiner Klage gegen die Airline keinen Erfolg, bezahlt man auch keine Provision und hat keinerlei Kosten. Nutzt man eines der Dienstleistungsunternehmen und die
Airline erklärt sich zur Zahlung bereit (oder man hat vor Gericht Erfolg), dann muss man eben auf die rund 25 Prozent der Entschädigungssumme verzichten. Bei einer Entschädigung von 400 Euro
erhält der Reisende also 300 Euro ausbezahlt, der Dienstleister behält 100 Euro ein. Anbieter für das Einklagen von Entschädigungszahlungen sind beispielsweise FlightRight oder FairPlane.
Dieses Wissen hilft dir zwar nicht gegen Flugverspätungen, jedoch gibt es dir als Reisender Möglichkeiten, deine Rechte gegenüber Airlines geltend zu machen.
Stand: März 2019. Der Text hat kein Anspruch auf Vollständigkeit und kann ggf. nicht mehr aktuelle Informationen beinhalten.
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